Die Menschen, die hier zu Wort kommen, waren in verschiedenen Heimen der DDR-Jugendhilfe untergebracht. Ihr Verhalten als Kinder und Jugendliche entsprach nicht den Vorstellungen des Staates vom sozialistischen Menschen. Sie galten als schwererziehbar oder verhaltensgestört und wurden deshalb in Spezialheime eingewiesen.
Die Zeitzeugen und Zeitzeuginnen berichten von ihren Erfahrungen in Spezialkinderheimen, Jugendwerkhöfen, Sonderheimen und Durchgangsheimen. Ihr Leben war durch Kollektiverziehung, Gruppendruck, einen streng geregelten Alltag und Strafen geprägt. Raum für Individualität fehlte. In den Jugendwerkhöfen gab es zudem das Prinzip der Arbeitserziehung mit Produktionsarbeit statt Unterricht.
Mehrere der hier Interviewten waren in das Durchgangsheim Bad Freienwalde eingewiesen worden. Es befand sich in einem ehemaligen Polizeigefängnis, das baulich nicht verändert worden war. Sie waren in Zellen mit Gittern vor den Fenstern untergebracht. Obwohl Durchgangsheime nur für einen kurzfristigen Aufenthalt vorgesehen waren, blieben die Mädchen und Jungen nicht selten mehrere Monate dort.
Zeitzeugen und Zeuginnen zu diesem Thema
Dokumente zum Thema

Anordnung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Heimen der Jugendhilfe – Heimordnung – vom 1. September 1969, Quelle: Gesetzblatt der DDR, Teil II, Nr. 90, 17. November 1969, S. 555

Anordnung über die Spezialheime der Jugendhilfe vom 22. April 1965, Quelle: Gesetzblatt der DDR, Teil II, Nr. 53, 17. Mai 1965, S. 368

Anweisung des Ministeriums für Volksbildung der DDR Nr. 11/87 über Aufgaben und Arbeitsweise bei der Aufnahme, Unterbringung und Rückführung aufgegriffener Minderjähriger, Quelle: Bestand LAkD

Deckblatt Arrestbuch des Durchgangsheimes Bad Freienwalde, 1974 bis 1984, Quelle: KA-MOL 1.C1. Kt. u.r. FRW Nr. 5678