Zersetzung

„Zersetzung“ war eine Methode des MfS zur verdeckten Bekämpfung von Oppositionellen und Gegnern des SED-Regimes. Sie kam verstärkt seit den 1970er Jahren zum Einsatz, nachdem die DDR-Regierung zu vielen Staaten diplomatische Beziehungen aufgenommen hatte, internationalen Organisationen wie der UNO beigetreten war und die Schlussakte der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE) unterzeichnet hatte. Die politische Verfolgung von Regimekritikern sollte daraufhin in verborgener Form erfolgen.

Grundlage des Vorgehens war die MfS-Richtlinie 1/76, in der die „systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer diskreditierender sowie unwahrer, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben“ sowie das bewusste Herbeiführen von Misserfolgen sowohl im Beruflichen als auch im Privaten als Methodenrepertoire definiert waren.

Um Gruppen, Familienbindungen und Freundschaftsbeziehungen zu zerstören, streute das MfS gezielt Gerüchte, die Misstrauen säten und Rivalitäten schürten. Hierbei spielten die Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi eine besondere Rolle. Bittere Ironie: Immer wieder wurde der Verdacht der Spitzelei für den Geheimdienst unter die Leute gebracht, um die „Zielperson“ zu isolieren. Im Ergebnis bedeutete Zersetzung vielfach Rufmord und Psychoterror für die Betroffenen.

Zeitzeugen und Zeuginnen zu diesem Thema

Zersetzung_Textbeitrag der LAkD 2024 mit Literatur

Zersetzung

Textbeitrag der LAkD 2024 mit Literatur

Abschlussbericht des Ministeriums für Staatssicherheit zum Operativen Vorgang "Tramper"

Abschlussbericht des Ministeriums für Staatssicherheit zum Operativen Vorgang „Tramper“

Quelle: BStU, Signatur: BStU, MfS, BV Gera, AOP, Nr. 924/82, Bl. 319-326

Diplomarbeit der Hochschule des MfS "Zersetzungsmaßnahmen gegen Erscheinungen des politischen Untergrundes"

Diplomarbeit der Hochschule des MfS „Zersetzungsmaßnahmen gegen Erscheinungen des politischen Untergrundes“

Quelle: BStU, Signatur: BStU, MfS, JHS, MF, Nr. 3893, Bl. 2-68