Die dramatische Abwanderung der DDR-Bevölkerung in die Bundesrepublik und nach West-Berlin führte 1961 zum drohenden wirtschaftlichen Kollaps der DDR. Um den Flüchtlingsstrom zu stoppen, riegelte die DDR-Führung am 13. August 1961 die Grenze ab. Buchstäblich über Nacht änderte sich damit das Leben tausender Brandenburgerinnen und Brandenburger. Die enge Verflechtung zwischen West-Berlin und dem Umland war damit auf einen Schlag unterbrochen worden. Auch an der innerdeutschen Grenze unterbrach diese Entscheidung die Lebens- und Verkehrswege.
Die Zeitzeugen und Zeitzeuginnen haben die Grenzschließung mit gravierenden Folgen für ihr Leben auf verschiedene Weise erlebt. Das Studium in West-Berlin war von einem zum anderen Tag nicht mehr möglich. Die Familie wurde innerhalb weniger Stunden aus dem Grenzgebiet zwangsausgesiedelt. Der Sohn wurde beim Versuch, über die Elbe zu fliehen, von Grenzsoldaten getötet. Um Menschen von der Flucht abzuhalten und ihre Macht zu sichern, schreckte die SED vor solch menschenrechtsverletzenden Maßnahmen nicht zurück.
Zeitzeugen und Zeuginnen zu diesem Thema
Dokumente zum Thema

Beschluß des Ministerrats der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. August 1961 und Bekanntmachung des Ministeriums des Innern der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. August 1961, Quelle: Gesetzblatt der DDR, Teil II, Nr. 51, 13. August 1961, S. 332-334

Verordnung über Aufenthaltsbeschränkung vom 24.08.1961 des Ministerrats der deutschen demokratischen Republik, Quelle: Gesetzblatt der DDR, Teil II, Nr. 55, 25. August 1961, S. 343