Flucht und Ausreise

Flucht und Ausreise waren in der DDR ein ständiges Thema. Bereits kurz nach der Staatsgründung 1949 begann eine große Abwanderungswelle in Richtung Westen. Bis zum Mauerbau 1961 flohen rund 2,8 Millionen Menschen aus der DDR. Die Fluchtwege führten dabei meist über die innerdeutsche Grenze.

Nach dem Mauerbau wurden die Grenzen hermetisch abgeriegelt und ein brutales, lebenszerstörendes Grenzsicherungssystem errichtet. Die sogenannte „Republikflucht“ war nur noch unter großen Gefahren möglich. Viele Versuche, die DDR zu verlassen, endeten tödlich. Wer entdeckt und gefasst wurde, galt als Straftäter und kam ins Gefängnis. Trotzdem fanden viele Menschen abenteuerliche Wege, um in den Westen zu gelangen. Knapp eine halbe Million Menschen siedelte darüber hinaus legal per Ausreiseantrag in die Bundesrepublik Deutschland über. Antragstellerinnen und Antragsteller wurden von staatlicher Seite massiv stigmatisiert und ausgegrenzt.

Die Gründe, warum Menschen die DDR verlassen wollten, waren vielfältig. Viele flohen vor der SED-Diktatur, den unfreien Verhältnissen oder aus Angst vor politischer Verfolgung. Andere wollten ihre Familien im Westen wiedersehen oder hatten genug von Mangelwirtschaft und fehlenden Entfaltungsmöglichkeiten. Oft waren es auch konkrete Anlässe, die Menschen zur Flucht bewogen, wie beispielsweise die Einberufung zum Wehrdienst oder die Ablehnung eines Ausreiseantrags.

1989 trug die Massenfluchtbewegung entscheidend zum Zusammenbruch der SED-Herrschaft bei.

Zeitzeugen zu diesem Thema

Flucht und Ausreise_Textbeitrag der LAkD 2024 mit Literatur

Flucht und Ausreise

Textbeitrag der LAkD 2024 mit Literatur