Staatsratsvorsitzender

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Der Staatsrat war Staatsoberhaupt der DDR in Form eines Kollektivorgans. Es bestand aus dem Vorsitzenden und seinen Mitgliedern. Der Staatsrat beschloss Staatsverträge und war die völkerrechtliche Vertretung der DDR. Der Vorsitzende des Staatsrates war zugleich Vorsitzender der SED. Staatsratsvorsitzende waren Walter Ulbricht und ab 1973 Erich Honecker.