Als „schwererziehbar“ galten Kinder und Jugendliche, die nach den Vorstellungen des SED-Staates die Normen des sozialistischen Zusammenlebens verletzten, wie: Schulschwänzen, Verweigerungen gegenüber Autoritätspersonen, Sympathisieren mit westlicher Musikkultur und kleine Straftaten.
schwererziehbar
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