Das erste Passierscheinabkommen zwischen dem Senat von West-Berlin und der Regierung der DDR vom 17. Dezember 1963 ermöglichte das erste Mal nach der Grenzschließung West-Berlinern zu den Weihnachtsfeiertagen die Einreise zu Verwandten im Ostteil der Stadt. Danach gab es noch weitere Passierscheinabkommen.
Passierscheinabkommen
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