Das Verlassen der DDR und Ost-Berlins war deren Bürgern seit 1954 verboten. Der illegale Grenzübertritt, seine Planung oder das Wissen darüber wurden mit Gefängnisstrafen geahndet. Beim Versuch, die DDR und Ost-Berlin zu verlassen, starben durch Schießbefahl und Grenzanlage mehrere hundert Menschen an der innerdeutschen Grenze.
Flucht
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