Ausreise

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Wer legal aus der DDR in das nichtsozialistische Ausland ausreisen wollte, musste einen Antrag auf ständige Ausreise stellen. Trotz Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975, in der das Recht auf Freizügigkeit zugesichert wurde, galten Ausreisewillige in der DDR weiterhin als „rechtswidrige Übersiedlungsersuchende“ und waren massiven persönlichen, familiären und beruflichen Repressalien bis zu strafrechtlicher Verfolgung und Inhaftierung ausgesetzt.