Nach der Friedlichen Revolution und der Wiedervereinigung wurde zur Archivierung der Akten und Hinterlassenschaften des Ministeriums für Staatssicherheit die Behörde der bzw. des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) geschaffen. Auf Antrag ist Einsicht in personenbezogene und institutionelle Akten möglich.
BStU
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