Berlin-Abkommen

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Im Viermächte-Abkommen über Berlin regelten die vier alliierten Mächte 1971 den Rechtsstatus der geteilten Stadt. Die Westalliierten und die Sowjetunion interpretierten Teile des Abkommens unterschiedlich. Es war Grundlage für weitere Abkommen, u. a. das Transitabkommen von 1972, welches den Transitverkehr zwischen West-Berlin und der Bundesrepublik regelte.