Menschen, die in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert oder anderweitig verfolgt wurden, haben einen Anspruch auf Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz und der Verwaltungsorgane sowie auf Entschädigung nach dem Ersten und Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz der Bundesrepublik.
Rehabilitierung
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